Praxis am Richterbusch
Praxisgemeinschaft für Psychotherapie & Coaching
Ein Team von Psychologischen Psychotherapeuten*innen – Verhaltenstherapeuten*innen – bietet Einzeltherapie für Erwachsene an. Hier stellen wir Ihnen die Praxis, die psychotherapeutischen Angebote und unser Team vor.
Seit 1985 für Sie da
Das Therapeut*innenteam
Die psychotherapeutische Praxis am Richterbusch wurde im Jahr 1985 von Angelika Hilverling gegründet. Heute besteht das therapeutische Team am Richterbusch aus Diplom Psychologin Angelika Hilverling, Privat Dozentin und Diplom Psychologin Dr. Elke Rohmann, M. Sc. Psychologin Sophia Everding, M.Sc. Psychologin Marie Eickelmann und Dr. Hans-Jörg Lütgerhorst. Alle Kollegen sind Psychologische Psychotherapeut*innen und haben eine verhaltenstherapeutische Ausbildung. Zudem hat jeder eigene Schwerpunkte in seinen Therapien.
Erfahren Sie mehr über die einzelnen Therapeut*innen.
Anmeldung
informiert Sie über die aktuellen Therapieangebote.
Ablauf einer Therapie
in unerer Praxis für Sie aussehen kann.
Behandlungsangebot
Therapieformen
Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Therapieformen. Zum Teil ergänzen diese sich gegenseitig.
Grundlegende Informationen zur Psychotherapie
Worum es in unserer Praxis geht.
In der Psychotherapie wird versucht, die Zusammenhänge zwischen den aktuellen Problemen und ihren Ursachen aufzudecken und zu verstehen und Änderungen einzuleiten. Dazu gibt es eine Reihe unterschiedlicher Therapieverfahren. Von den Krankenkassen anerkannt sind die Psychoanalyse, die Tiefenpsychologie, Systemische Therapie und die Verhaltenstherapie.
Kontaktaufnahme
Eine erste Kontaktaufnahme, sowie die Information über Therapieplätze und Terminvereinbarungen erfolgen während der telefonischen Sprechzeiten, die jeweils aktuellen Zeiten erfahren Sie auf dem Anrufbeantworter.
Kostenträger
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie, die von approbierten und kassenzugelassenen Therapeuten*innen durchgeführt wird. Bei den privaten Kassen hängt es von Ihrer Police ab, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Beihilfestellen übernehmen in der Regel auch die Kosten nach vorheriger Antragstellung.
Für das Erstgespräch genügt die Krankenkassenkarte. Wenn eine Therapie anschließt, muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, dies gilt für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen und Beihilfestellen.
Ihr(e) Therapeut*in informiert Sie über die notwendigen Schritte und Formulare.
durch die sie entstanden sind.”