Grundlegende Informationen

Psychotherapie

Psychotherapie ist Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen, die unter psychischen Problemen leiden wie z.B. Depressionen, Ängsten, Traumafolgen, Stress oder auch körperlichen Leiden, die mit psychischen Faktoren zusammenhängen.

In der Psychotherapie wird versucht, die Zusammenhänge zwischen den aktuellen Problemen und ihren Ursachen aufzudecken und zu verstehen und Änderungen einzuleiten. Dazu gibt es eine Reihe unterschiedlicher Therapieverfahren. Von den Krankenkassen anerkannt sind die Psychoanalyse, die Tiefenpsychologie, Systemische Familientherapie und die Verhaltenstherapie.

“Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Menschen Mauern, die anderen Windmühlen.”

—Chinesisches Sprichwort

Praxis am Richterbusch

Therapieablauf in unserer Praxis

Vor Beginn einer Therapie (gesetzliche Krankenkassen) werden zunächst bis zu 3 psychotherapeutische Sprechstunden durchgeführt, um zu klären, ob es sich um eine Erkrankung handelt und welche Therapiemaßnahme dann empfohlen wird.

Wenn ein Therapieplatz in unserer Praxis angeboten werden kann, werden zwei bis vier probatorische Sitzungen durchgeführt, diese geben sowohl dem/der Patienten*in wie auch dem/der Therapeut*in Gelegenheit, sich weiter kennenzulernen und zu prüfen, ob Sie sich eine therapeutische Zusammenarbeit vorstellen können. Für den Verlauf einer Therapie ist es von zentraler Bedeutung, dass der/die Patient*in sich gut aufgehoben fühlt und dem/der Therapeuten*in vertraut.

Dann wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt.

Eine Kurzzeittherapie besteht im ersten Abschnitt aus 12 Sitzungen, dann kann ein zweiter Therapieabschnitt mit weiteren 12 Sitzungen beantragt werden.

Sollte eine längere Therapie notwendig sein, wird ein Umwandlungsantrag von Kurzzeit- in Langzeittherapie gestellt. Die Langzeittherapie umfasst in der Regel 60 Sitzungen.

In dringenden Fällen kann es nötig sein, direkt nach der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Akutbehandlung zu beginnen. Diese kann bis zu 12 Sitzungen umfassen. Bei weiterem Bedarf kann die Akutbehandlung in eine Kurzzeittherapie umgewandelt werden, die bereits erfolgten Sitzungen werden angerechnet.

Für privat versicherte und Beihilfepatient-en*innen wird nach bis zu fünf probatorischen Sitzungen ein Bericht vom/von der Therapeut-en*in für einen/eine Gutachter*in erstellt, der/die überprüft, ob die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.

Nach Ablauf der probatorischen Sitzungen beginnt dann die eigentliche Therapie. Die Therapiesitzungen finden wöchentlich bis vierzehntägig statt und dauern 50 Minuten. Im Verlauf der Therapie können die Abstände zwischen den Sitzungen länger werden.

Patient*in und Therapeut*in legen gemeinsam aufgrund einer sorgfältigen Problemanalyse die Therapieziele fest. Die in den Sitzungen erarbeiteten Inhalte werden oft durch Hausaufgaben vertieft.

 
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